Nach 8.2.3 ADR müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind, eine Unterweisung erhalten. Ausgenommen sind Inhaber eines gültigen ADR-Scheins. Diese Unterweisungen müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit als Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger oder Entlader erfolgen. Diese zu dokumentierenden Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Dies gilt auch für alle Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für diese Art von Unterweisung, die wir speziell auf die Bedürfnisse in Ihrem Unternehmen ausrichten. |
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die Jahresübersicht über unser Schulungsprogramm 2012 hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über geplante Luftfracht Gefahrgut Schulungen nach ICAO / IATA. Es sind die Personalkategorien (abgekürzt Pk) aufgeführt. Andere Personalkategorien, Termine und Inhouseschulungen führen führen wir gerne auf Anfrage durch. |
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Sie arbeiten im Gesundheitswesen und verschicken diagnostische Proben (UN3373) mit oder ohne Trockeneis? Dann benötigen Sie eine Schulung nach IATA / ICAO, wenn diese per Flugzeug verschickt werden. Dabei ist es egal, ob Sie in einer Arztpraxis als Ärztin/Arzt oder Arzthelferin tätig sind oder diese Tätigkeit in einer (Uni-)Klinik als Professor, Studienschwester, Pfleger oder in sonstiger Position ausführen. Wir bieten Ihnen speziell auf diese Fälle zugeschnittene Schulungen an. Es gibt dabei zwei verschiedene Versionen: |
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