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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Indem Sie die Dienstleistungen oder auch Software von Gefahrgut Service Nord, Markus Ehlers. (im Folgenden „Anbieter“ genannt) in Anspruch nehmen, installieren, kopieren oder anderweitig ausführen oder nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieser AGB gebunden zu sein. Falls Sie sich mit den Bestimmungen dieser AGB nicht einverstanden erklären, sind Sie nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Tools und Daten zu verwenden oder zu kopieren, bzw. sonstige Dienstleistungen von Gefahrgut Nord in Anspruch zu nehmen.
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an IATA-SchulungenAn den Lehrgängen kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der in eine der unter "IATA-Schulungen" genannten Personalgruppen fällt und über ausreichende deutsche Sprach-, Lese- und Schreibkenntnisse verfügt. Weitere Vorkenntnisse aus dem Luftfrachtbereich sind nicht notwendig. Bei allen Wiederholungslehrgängen (Refresher) sind uns vorab die noch mindestens bis zum Schulungsbeginn gültigen Zertifikate zu übermitteln. Ein "Refresher"(Wiederholungskurs) sollte maximal drei Monate vor Ablauf des Zertifikats durchgeführt werden, damit das neue Zertifikat auf das alte Ablaufdatum plus zwei Jahre erstellt werden darf. Bei früherer Teilnahme wird darf das Zertifikat nur auf zwei Jahre ab Prüfungsdatum erstellt werden. Bei Teilnahme an Gefahrgutschulungen im Luftverkehr besteht laut Luftfahrtbundesamt Ausweispflicht, d.h. der oder die TeilnehmerInnen müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen und auf Verlagen vorlegen.
2. VertragsgrundlagenEin Auftrag (egal ob per Telefon, Post, Fax oder E-Mail) des Kunden stellt noch keinen Vertrag dar. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass der "Anbieter" dem Auftraggeber "Kunde" schriftliche eine Bestätigung der Auftragsannahme per Mail, Fax oder Post übermittelt. Alle telefonischen Vereinbarungen werden von uns schriftlich bestätigt, dies dient zu Ihrer und unserer Absicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen. Alle Änderungen und Vereinbarungen bedürfen auch der Schriftform, sonst gelten sie als nicht geschlossen.
3. TeilnehmerzahlUm den Lernerfolg zu sichern, ist die Teilnehmerzahl bei einigen Kursen auf 10 Teilnehmer beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Können wir Ihre Anmeldung zum gewünschten Kurs nicht mehr berücksichtigen, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen ein Ausweichtermin vor.
4. Kursorte und KursdatenDer Seminarort wird ihnen bei der Bestätigung mitgeteilt, sofern Sie einen Ort ausgewählt haben, ansonsten erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn eine Mitteilung zum Seminarort.
5. KursmaterialAlle benötigten Unterlagen wie IATA DGR-Bücher (deutsche Version), Arbeitsunterlagen und Utensilien werden während der Schulungen zur Verfügung gestellt und können bei mehrtägigen Seminaren auch gerne abends mitgenommen werden. Erhaltene Utensilien und Leihbücher sind sorgfältig zu behandeln und zum Seminarende zurückzugeben, andernfalls werden sie in Rechnung gestellt. Sollten Sie die IATA-DGR-Bücher nach der Schulung behalten wollen, so informieren Sie uns bitte vorher, gerne besorgen wir Ihnen dann neue Bücher zum Lehrgang, so dass Sie Ihre Notizen gleich in den Büchern vornehmen können. Dieser Service ist natürlich von der Lieferbarkeit der Bücher abhängig. Natürlich können Sie auch Ihre eigenen Bücher mitbringen, wir möchten Sie aber bitten, dies dem Referenten zu Beginn der Schulung mitzuteilen.
6. ReferentenWenn ein bestimmter Referent angegeben ist, so kann es durch vorher nicht planbare Ereignisse zu einem kurzfristigen Wechsel des Referenten kommen, dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.
7. Abschluss / PrüfungBei verschiedenen Schulungen werden Tests bzw. Prüfungen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgehändigt. Ein nicht bestandener Abschlusstest oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung berechtigt nicht zur Minderung oder Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren.
8. Benachrichtigung nach §33 BDSG/Datenschutz |
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