| Neue Label ab 2009 |
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Ab 2009 gibt es einige Neuerungen und Änderungen, was die Label im Lufttransport von Gefahrgut betrifft. Einige Label sind komplett neu, andere wurden abgeändert. Für die einen gibt es eine Übergangsfrist, für andere nicht. Hier die neuen Label mit weiterführenden Hinweisen. Label für Lithium-Batterien ![]() * Platz für „Lithium ion battery“ oder „Lithium metal battery“, je nach Bedarf. Abbildung nach 7.4.I
Label für Excepted Quantities Dieses Label ersetzt das altbekannte Label für "Freigestellte Mengen" oder auch "Excepted Quantities" ab dem 01.01.2009. Eine Übergangsfrist für das "alte" Label gibt es nicht. * Klasse(n) oder Unterklasse(n) eintragen ** Absender oder Empfänger sind einzutragen, soweit sie nicht schon anderweitig auf dem Packstück angegeben sind. Abildung nach 2.7.B Cargo Aircraft Only-Label Dies ist das neue Label für "Cargo Aircraft Only" Das "alte" Label darf bis Ende 2012 weiterverwendet werden. Also, je nach Verbrauchsmenge, bei der nächsten Bestellung gleich das neue Label ordern. ![]() Abbildung nach 7.4.C Label für umweltgefährdende Stoffe Diese Label muss für alle umweltgefährdenden Stoffe der Klasse 9 (UN 3077 und 3082) ab einem Inhalt von fünf Litern oder fünf kg benutzt werden, wenn es sich um Einzel- oder Kombinationsverpackungen handelt. (Siehe 7.1.6.3) ![]() Abbildung nach 7.1.A |